Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden von ClientFlow24 · Stand: 29. Mai 2026
Anbieter der unter der Geschäftsbezeichnung ClientFlow24 angebotenen Leistungen ist:
Anton Chybisov, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung ClientFlow24 Einzelunternehmen
Mühligweg 56 · 40468 Düsseldorf · Deutschland
Telefon: +49 160 5900929
E-Mail: info@clientflow24.de
Website: https://clientflow24.de/
Weitere Webpräsenz: https://clientflow24.com/
nachfolgend „ClientFlow24" genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Marketing-, Werbe-, Beratungs-, Tracking-, Kampagnenmanagement- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen ClientFlow24 und seinen Kunden.
Das Angebot von ClientFlow24 richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Der Kunde bestätigt mit seiner Beauftragung, Annahme eines Angebots oder Zahlung eines auf Grundlage eines Leistungsangebots ausgestellten Betrages, dass er die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit beziehungsweise im Namen eines Unternehmens beauftragt.
ClientFlow24 ist berechtigt, vor Annahme eines Auftrags geeignete Nachweise über die unternehmerische oder selbstständige Tätigkeit des Kunden zu verlangen und Anfragen abzulehnen, wenn der B2B-Status nicht hinreichend erkennbar ist.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ClientFlow24 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und sonstige gesonderte vertragliche Regelungen, haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
Die Darstellung der Leistungen auf Websites, Landingpages, in Werbeanzeigen, Präsentationen, sozialen Medien oder sonstigen Kommunikationsmitteln stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Die Übermittlung einer Anfrage über ein Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch, im Rahmen einer Videokonferenz oder über andere Kommunikationswege führt allein noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.
Gespräche, Präsentationen, Analysen und Beratungen im Rahmen der Vertragsanbahnung dienen grundsätzlich der Vorbereitung eines möglichen Vertragsabschlusses, soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine verbindliche Beauftragung vereinbaren.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn:
Wird nach einer bereits verbindlich getroffenen mündlichen, telefonischen oder im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Vereinbarung eine Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt, dient die Zahlung als Bestätigung der in der Rechnung ausgewiesenen Leistung und Vergütung, sofern der Kunde der Rechnung nicht zuvor widersprochen hat.
Soweit vor der Zahlung noch kein Vertrag geschlossen wurde und ClientFlow24 dem Kunden ein hinreichend bestimmtes Leistungsangebot oder eine entsprechend bezeichnete Vorausrechnung übermittelt, gilt die Zahlung innerhalb der angegebenen Annahmefrist als Annahme dieses Angebots.
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn ClientFlow24 den Kunden spätestens bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist und dem Kunden die Möglichkeit gibt, deren Inhalt unter https://clientflow24.de/agb einzusehen oder in Textform zu erhalten.
Bei mündlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videokonferenz ausdrücklich geschlossenen Verträgen muss der Hinweis auf die Geltung dieser AGB spätestens im Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses erfolgen. Eine erstmalige Übersendung der AGB erst nach einem bereits abgeschlossenen Vertrag begründet ihre Geltung für diesen Vertrag nur, wenn der Kunde ihrer nachträglichen Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die individuelle Vereinbarung, das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, die Auftragsbestätigung oder ein als Leistungsangebot ausgestelltes und angenommenes Dokument sowie ergänzend diese AGB.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien. Aus Nachweisgründen sollen solche Änderungen in Textform erfolgen.
ClientFlow24 erbringt, abhängig vom individuell vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere folgende Leistungen:
ClientFlow24 schuldet ausschließlich diejenigen Leistungen, die im jeweiligen Angebot, in der Leistungsbeschreibung, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden.
Beratungs-, Analyse-, Kampagnenmanagement-, Betreuungs- und Optimierungsleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. ClientFlow24 schuldet dabei ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.
Nur soweit eine Leistung im individuellen Angebot ausdrücklich als abnahmefähiges Arbeitsergebnis, Werkleistung oder vergleichbar bezeichnet wird, schuldet ClientFlow24 die Herstellung des dort konkret beschriebenen Arbeitsergebnisses.
Die Einrichtung einzelner Kampagnen, Tracking-Elemente, Landingpage-Bestandteile, Anzeigenmotive oder sonstiger Ergebnisse gilt nur dann als selbstständig abnahmefähige Werkleistung, wenn dies im Angebot ausdrücklich so bezeichnet und inhaltlich hinreichend konkret beschrieben wurde.
Insbesondere garantiert ClientFlow24, soweit nicht ausdrücklich individuell etwas anderes vereinbart wurde, keine bestimmte Anzahl von:
ClientFlow24 garantiert ferner keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, keine bestimmte Reichweite in sozialen Netzwerken, keine dauerhafte Freigabe von Anzeigen sowie keine dauerhafte Verfügbarkeit von Werbekonten, Plattformfunktionen oder Trackingmöglichkeiten.
Leistungsfristen und Umsetzungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im individuellen Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Soweit ClientFlow24 mit Aussagen wie „in 14 Tagen startklar", „Kampagnen-Setup in 14 Tagen startbereit" oder vergleichbaren Formulierungen wirbt oder eine entsprechende Umsetzung individuell vereinbart wird, bezieht sich diese Aussage ausschließlich auf die vereinbarte Vorbereitung, Einrichtung und technische beziehungsweise organisatorische Startbereitschaft der beauftragten Kampagne.
„Startklar" bedeutet, dass die ausdrücklich vereinbarten Kampagnenelemente vorbereitet beziehungsweise eingerichtet wurden und, soweit beauftragt, das erforderliche Tracking eingerichtet oder zur Einrichtung vorbereitet wurde, sodass die Kampagne nach erforderlicher Freigabe des Kunden und vorbehaltlich der Freigabe beziehungsweise Prüfung durch die jeweilige Werbeplattform gestartet werden kann.
Eine ausdrücklich vereinbarte Frist von 14 Kalendertagen beginnt frühestens an dem auf die vollständige Erfüllung sämtlicher folgender Voraussetzungen folgenden Werktag:
Nicht von einer Aussage zur Startbereitschaft innerhalb von 14 Tagen umfasst sind insbesondere:
Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Anfragen sowie die Gewinnung neuer Kunden werden durch Aussagen zur Startbereitschaft nicht garantiert.
Der Kunde ist verpflichtet, ClientFlow24 alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Hierzu können insbesondere gehören:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Inhalte richtig, vollständig und rechtmäßig verwendbar sind.
Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt, insbesondere an Bildern, Videos, Logos, Marken, Texten, Produktdarstellungen und sonstigen Inhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, ClientFlow24 unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für die Kampagnen, Anzeigen, Angebote, Tracking-Einstellungen oder die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen erheblich sein können.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Startfristen angemessen.
ClientFlow24 ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugänge, Freigaben oder Zahlungen auszusetzen, sofern die Leistungserbringung ohne diese Voraussetzungen nicht sinnvoll oder nicht zumutbar möglich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge angemessen zu sichern und, soweit verfügbar, rollenbasierte Zugriffsfreigaben und Sicherheitsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung zu verwenden.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seines Geschäftsmodells, seiner Produkte und Dienstleistungen, seiner Preise, Angebotsbedingungen, Leistungsversprechen und der von ihm bereitgestellten tatsächlichen Angaben.
Dies gilt insbesondere für Angebote in rechtlich sensiblen oder regulierten Bereichen, insbesondere Gesundheit, Medizin, Nahrungsergänzung, Finanzen, Versicherungen, Recht, Arbeit, Migration, Bildung, Gewinnspiele oder vergleichbare Bereiche.
Der Kunde ist verpflichtet, ClientFlow24 vor Beginn der Werbung alle Informationen mitzuteilen, die für die rechtliche oder plattformseitige Zulässigkeit seiner Werbung erheblich sein können.
Soweit keine gesonderte rechtliche Prüfung ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde, erbringt ClientFlow24 keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung.
ClientFlow24 ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Tatsachen, Nachweise, Leistungsversprechen oder rechtliche Einschätzungen eigenständig rechtlich zu überprüfen, soweit kein konkreter Anlass für Zweifel besteht.
ClientFlow24 ist berechtigt und bei erkennbar rechtswidrigen, irreführenden oder offensichtlich gegen Plattformrichtlinien verstoßenden Inhalten verpflichtet, die Umsetzung entsprechender Maßnahmen abzulehnen, auszusetzen oder eine Anpassung zu verlangen.
Die Verantwortung des Kunden für seine Angebote und bereitgestellten Informationen lässt die Verantwortung von ClientFlow24 für eine fachgerechte Durchführung der ausdrücklich übernommenen eigenen Leistungen unberührt.
ClientFlow24 kann dem Kunden insbesondere Anzeigen, Werbetexte, Creatives, Zielgruppen, Budgetvorschläge, Landingpage-Inhalte, Tracking-Einstellungen oder sonstige Kampagnenelemente zur Prüfung und Freigabe vorlegen.
Der erstmalige Start einer Kampagne erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vorgehensweise vereinbart wurde.
Mit seiner Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere, dass die ihn betreffenden tatsächlichen Angaben zu Unternehmen, Leistungen, Produkten, Preisen, Konditionen, Zielgruppen und Angeboten richtig und aktuell sind.
Bei laufenden Kampagnen ist ClientFlow24 berechtigt, innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs übliche Optimierungen vorzunehmen, insbesondere Anpassungen von Geboten, Budgets innerhalb ausdrücklich vereinbarter Grenzen, Zielgruppen, Anzeigenvarianten und Kampagneneinstellungen, sofern keine wesentliche Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des genehmigten Gesamtbudgets erfolgt.
Wesentliche Änderungen von Werbeaussagen, Angeboten, Budgets, Landingpages oder strategischer Ausrichtung bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung mit dem Kunden.
Die Freigabe durch den Kunden entbindet ClientFlow24 nicht von der Verantwortung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder für die schuldhafte Verletzung eigener wesentlicher Vertragspflichten.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Werbekampagnen in Werbekonten des Kunden eingerichtet und betrieben. Der Kunde bleibt Inhaber der Werbekonten und Vertragspartner der jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Kunde gewährt ClientFlow24 die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Zugriffs- und Bearbeitungsrechte.
Die Einräumung von Zugriffsrechten zu Werbekonten, Analyse-Systemen oder sonstigen Plattformen begründet keine allgemeine Vollmacht von ClientFlow24, im Namen des Kunden Verträge zu schließen, rechtlich verbindliche Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben oder zusätzliche kostenpflichtige Leistungen zu beauftragen.
Eine Vertretungsmacht von ClientFlow24 besteht nur, soweit sie vom Kunden für einen konkret bezeichneten Zweck ausdrücklich in Textform erteilt wurde.
Soweit ClientFlow24 vorübergehend ein eigenes Werbekonto oder eine andere technische Struktur für die Kampagnendurchführung einsetzen soll, bedarf dies einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung über Abrechnung, Datenzugriff, Rechte, Verantwortlichkeiten und Beendigung.
Der Kunde erkennt an, dass Werbeplattformen wie Google und Meta eigene Richtlinien, Prüfverfahren, technische Systeme, Abrechnungsmechanismen und Geschäftsbedingungen verwenden. Entscheidungen externer Plattformbetreiber, insbesondere über:
liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von ClientFlow24.
ClientFlow24 unterstützt den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs angemessen bei erkennbaren Problemen mit Kampagnen oder Plattformfreigaben. Ein bestimmter Ausgang solcher Prüf-, Support- oder Beschwerdeprozesse wird nicht geschuldet.
Die vorstehenden Regelungen lassen die Haftung von ClientFlow24 für die schuldhafte Verletzung eigener ausdrücklich übernommener Pflichten unberührt.
Werbebudgets, Mediakosten, Klickkosten sowie Entgelte für Google, Meta oder sonstige Plattform- und Drittanbieterleistungen sind nicht Bestandteil der Vergütung von ClientFlow24, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Werbebudgets werden grundsätzlich unmittelbar vom Kunden gegenüber dem jeweiligen Plattformbetreiber getragen und abgerechnet.
Der Kunde bestimmt das für Kampagnen verfügbare Budget beziehungsweise genehmigt das vorgeschlagene Budget in Textform.
ClientFlow24 ist nicht berechtigt, ein ausdrücklich vereinbartes maximales Gesamt- oder Monatsbudget ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu erhöhen.
Der Kunde erkennt an, dass Plattformen Abrechnungszeiträume, Tagesbudgets, Auktionssysteme und Ausspielungsmechanismen nach ihren eigenen Bedingungen ausgestalten. ClientFlow24 schuldet innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs eine ordnungsgemäße Einrichtung der genehmigten Budgetvorgaben, jedoch keine von der Plattform unabhängige Abrechnungskontrolle.
ClientFlow24 ist nicht verpflichtet, Werbebudgets, Softwarekosten, Plattformkosten oder sonstige Drittanbieterentgelte für den Kunden vorzufinanzieren.
Soweit individuell vereinbart, unterstützt ClientFlow24 den Kunden bei der technischen Einrichtung von Tracking-, Analyse- und Conversion-Messsystemen, insbesondere im Zusammenhang mit Google Ads, Meta Ads oder vergleichbaren Marketingmaßnahmen.
Die Parteien bestimmen abhängig von der konkreten Verarbeitung personenbezogener Daten, ob ClientFlow24 als eigener Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter tätig wird.
Soweit ClientFlow24 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere durch Zugriff auf Leads, Formulardaten, Kundendatenbanken, CRM-Systeme oder vergleichbare Systeme des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Bis zum Abschluss eines erforderlichen Vertrages zur Auftragsverarbeitung ist ClientFlow24 nicht verpflichtet, Zugriff auf personenbezogene Lead-, Kunden- oder CRM-Daten des Kunden zu nehmen oder solche Daten zu bearbeiten.
Der Kunde darf ClientFlow24 keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO zur Verarbeitung übermitteln oder zugänglich machen, sofern dies nicht vorab ausdrücklich vereinbart, datenschutzrechtlich geprüft und durch erforderliche vertragliche sowie technische Maßnahmen abgesichert wurde.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde als Betreiber seiner Website, Landingpage, seines Formulars oder sonstiger digitaler Angebote verantwortlich dafür, dass:
ClientFlow24 kann technische Hinweise und Empfehlungen zur Integration von Tracking und Consent Management geben. Eine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und wirksam gesondert vereinbart wurde und rechtlich zulässig erbracht werden kann.
Der Kunde erkennt an, dass Tracking-, Analyse- und Reportingdaten durch technische, datenschutzrechtliche und plattformbezogene Faktoren eingeschränkt oder voneinander abweichend sein können, insbesondere durch nicht erteilte oder widerrufene Einwilligungen, Cookie-Einstellungen, Werbeblocker, geräteübergreifende Nutzung, technische Schnittstellen oder Änderungen von Plattformen.
ClientFlow24 garantiert daher keine vollständige Übereinstimmung zwischen Werbeplattformdaten, Trackingdaten, Formularanfragen, telefonischen Kontakten und späteren Geschäftsabschlüssen.
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer angenommenen Leistungsbeschreibung, einer als Leistungsangebot ausgestellten und angenommenen Vorausrechnung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind in der Vergütung von ClientFlow24 nicht enthalten: Werbebudgets und Mediakosten; Kosten für Google, Meta oder sonstige Werbeplattformen; Kosten für Hosting, Domains, Software, Tracking-, Consent- oder Analyseanbieter; Kosten für externe Foto-, Video-, Design-, Programmier-, Übersetzungs- oder sonstige Drittleistungen; Kosten für rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Prüfungen und Beratungen.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
Rechnungen sind, sofern im Angebot, in der Rechnung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Soweit für Projekt- oder Einrichtungsleistungen eine Vorauszahlung vereinbart wurde, ist ClientFlow24 berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.
Bei laufenden monatlichen Leistungen erfolgt die Abrechnung entsprechend der im Angebot vereinbarten Regelung. Soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung monatlich.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist ClientFlow24 nach vorheriger angemessener Ankündigung berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen und laufende Optimierungsmaßnahmen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
Soweit laufende Werbekampagnen während eines Zahlungsverzugs weiterhin Kosten beim Kunden verursachen können, ist ClientFlow24 berechtigt, aktiv betreute Kampagnen nach vorherigem Hinweis an den Kunden technisch zu pausieren, soweit dies im Zugriff und Einflussbereich von ClientFlow24 liegt.
Eine Aussetzung oder Pausierung der Leistung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits fälliger Vergütungen oder bereits entstandener Dritt- und Plattformkosten.
Bei einmaligen Projektleistungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei laufenden Betreuungs-, Kampagnenmanagement-, Optimierungs- oder Beratungsleistungen ergeben sich Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
Soweit für laufende Leistungen keine abweichende Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.
Sofern der Kunde nicht spätestens drei Werktage vor Vertragsende in Textform die Fortführung aktiver Kampagnen ohne weitere Betreuung durch ClientFlow24 verlangt, ist ClientFlow24 berechtigt, die im Rahmen des Vertrages neu eingerichteten und aktiv verwalteten Kampagnen zum Vertragsende zu pausieren.
Der Kunde bleibt als Inhaber seiner Werbekonten verpflichtet, nach Vertragsende selbst zu prüfen, ob Kampagnen, Budgets, Nutzerzugänge, Tracking-Verknüpfungen und kostenpflichtige Drittanbieterleistungen entsprechend seiner Entscheidung fortgeführt oder beendet werden sollen.
ClientFlow24 übergibt dem Kunden nach Vertragsende auf Anfrage die im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs geschuldeten und bereits bezahlten Arbeitsergebnisse beziehungsweise vorhandenen Kampagnendokumentationen, soweit keine Rechte Dritter oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
Nach Vertragsende bleibt der Kunde verpflichtet, offene Vergütungen, bereits entstandene Werbekosten und vereinbarte Drittanbieterleistungen vollständig zu begleichen.
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer angenommenen Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. Dies betrifft insbesondere: zusätzliche Kampagnen oder Werbekonten; weitere Werbeplattformen; zusätzliche Zielgruppen, Standorte oder Märkte; neue Landingpages oder umfangreiche Änderungen an bestehenden Seiten; zusätzliche Creatives, Videos, Texte oder Designs; zusätzliche Tracking-, Analyse- oder Reportinganforderungen; wesentliche Überarbeitungen bereits freigegebener Inhalte; zusätzliche Abstimmungen, Schulungen oder Beratungsleistungen.
Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und nach gesondertem Angebot, vereinbartem Stunden- oder Tagessatz oder einer sonstigen vereinbarten Vergütung abgerechnet.
Vereinbarte Fristen und Zeitpläne können sich aufgrund nachträglicher Änderungswünsche oder Zusatzleistungen angemessen verlängern.
Soweit ClientFlow24 im Rahmen der vereinbarten Leistung urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten geschäftlichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte zur Verwendung der für ihn erstellten Arbeitsergebnisse im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Werbung und Kommunikation eingeräumt.
Bearbeitbare Quelldateien, technische Entwicklungsdateien, interne Vorlagen, Rohdateien, Automatisierungen, Quellcodes oder sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeitsgrundlagen sind nur geschuldet, wenn ihre Übergabe im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Nicht übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: allgemeine Methoden, Strategien und Prozessmodelle von ClientFlow24; Vorlagen, Frameworks, Checklisten und interne Arbeitsunterlagen; allgemeines Know-how; technische Grundstrukturen, wiederverwendbare Konzepte oder Automatisierungen; Software, Quellcodes oder Systeme, soweit deren Übertragung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Inhalte, Bilder, Schriftarten, Software, Templates, Stockmedien oder sonstige Bestandteile von Drittanbietern gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Marken, Logos, Daten und Materialien bleiben in der Rechtsinhaberschaft des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde stellt ClientFlow24 von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten oder gesetzlichen Pflichten beruhen und im Zusammenhang stehen mit: vom Kunden bereitgestellten Bildern, Videos, Logos, Marken, Texten, Daten oder sonstigen Materialien; vom Kunden bereitgestellten oder ausdrücklich bestätigten unrichtigen tatsächlichen Angaben; vom Kunden vorgegebenen oder trotz Hinweises freigegebenen rechtswidrigen Werbe- oder Leistungsversprechen; der rechtlichen Unzulässigkeit der Produkte, Dienstleistungen oder Angebote des Kunden; der vom Kunden zu verantwortenden Gestaltung seiner Website, Landingpage, Formulare oder Datenschutz- und Consent-Prozesse.
Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Anspruch aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
ClientFlow24 informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
Eine Freistellung besteht nicht, soweit der Anspruch auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverstoß von ClientFlow24 beruht oder ClientFlow24 den Schaden mitverursacht hat; in Fällen einer Mitverursachung gilt die Freistellung nur entsprechend dem Verantwortungsanteil des Kunden.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte: geschäftliche und finanzielle Informationen; Marketing-, Vertriebs- und Unternehmensstrategien; Kampagnendaten und Leistungskennzahlen; Kunden-, Lead- und Kontaktdaten; Zugangsdaten, Kontoinformationen und technische Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden; der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren; von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden; oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
ClientFlow24 darf den Namen, das Logo, Aussagen, Bewertungen, Kampagnenergebnisse, Kennzahlen, Screenshots oder Fallbeispiele des Kunden nur dann als Referenz, Testimonial oder Case Study veröffentlichen, wenn der Kunde hierzu vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
ClientFlow24 ist berechtigt, zur Erbringung vereinbarter Leistungen geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder technische Dienstleister einzusetzen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist. ClientFlow24 bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der übernommenen Leistungen verantwortlich.
Soweit durch den Einsatz von Dienstleistern personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der hierfür erforderlichen vertraglichen Regelungen.
Soweit im Einzelfall ausdrücklich ein bestimmtes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart wird, gelten ergänzend die für dieses Arbeitsergebnis vereinbarten Leistungs- und Abnahmeregelungen.
Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte abnahmefähige Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform mitzuteilen. Sofern keine abweichende Frist individuell vereinbart wurde, gilt eine Prüfungsfrist von zehn Werktagen ab Bereitstellung als angemessen.
Nimmt der Kunde ein ausdrücklich als abnahmefähig vereinbartes Arbeitsergebnis produktiv in Gebrauch oder gibt er dessen Nutzung ausdrücklich frei, ohne zuvor wesentliche Mängel mitzuteilen, kann dies als Abnahme gelten, soweit dem keine wesentlichen, bei der Prüfung nicht erkennbaren Mängel entgegenstehen. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
ClientFlow24 haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie; nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ClientFlow24 nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von ClientFlow24 für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von ClientFlow24.
Soweit ClientFlow24 keinen bestimmten Erfolg ausdrücklich und individuell übernommen hat, begründet allein das Ausbleiben von Leads, Kunden, Aufträgen, Umsätzen, Gewinnen oder bestimmten Werbekennzahlen keine Pflichtverletzung von ClientFlow24.
ClientFlow24 haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Ablehnungen, technische Ausfälle oder Änderungen externer Plattformen und Anbieter, insbesondere Google, Meta, Hosting-, Tracking-, Consent- oder Softwareanbieter, soweit die jeweilige Ursache außerhalb des Einflussbereichs von ClientFlow24 liegt.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Hierzu können insbesondere gehören: erhebliche Ausfälle oder Störungen von Google, Meta, Hosting-, Tracking-, Consent- oder Softwareanbietern; Cyberangriffe oder großflächige technische Störungen; behördliche Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen; Naturereignisse; Krieg, Unruhen, Streiks, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse; kurzfristige Änderungen regulatorischer oder plattformseitiger Anforderungen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über ein erkennbares Leistungshindernis innerhalb angemessener Frist. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Die Parteien können im Rahmen der Zusammenarbeit per E-Mail, Videokonferenz, Telefon oder über vereinbarte digitale Kommunikationswege kommunizieren.
Rechtlich relevante Erklärungen, insbesondere Freigaben, Budgetfreigaben, Änderungswünsche, Kündigungen und Vertragsänderungen, sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform erfolgen. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere die Kommunikation per E-Mail.
Individuelle Abreden zwischen den Parteien bleiben unabhängig von dieser Regelung wirksam, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf. ClientFlow24 bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anton Chybisov, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung ClientFlow24 Einzelunternehmen
Mühligweg 56 · 40468 Düsseldorf · Deutschland
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E-Mail: info@clientflow24.de
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